Samstag, 25. November 2006

Ackermann kauft sich vor Gericht frei

Bei Reuters Deutschland war zu lesen: "Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die anderen fünf Angeklagten im Mannesmann-Prozess können das Verfahren voraussichtlich mit der Zahlung einer millionenschweren Geldauflage beenden. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Ackermann damit seinen Posten als Chef von Deutschlands größtem Geldhaus behalten, da er nicht rechtskräftig verurteilt wäre. Das Gericht will am kommenden Mittwoch entscheiden, ob es den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft folgt und das wohl spektakulärste Wirtschaftsverfahren in Deutschland gegen Geldauflage einstellt. Staatsanwalt Peter Lichtenberg sagte am Freitag vor dem Landgericht Düsseldorf, die Anklage sei zu einer Einstellung bereit, wenn die Beschuldigten insgesamt 5,8 Millionen Euro zahlten. Ackermann soll davon mit 3,2 Millionen Euro den Löwenanteil tragen. Ackermanns Anwälte hatten zuvor beantragt, das Verfahren "gegen geeignete Auflagen" einzustellen."
So läuft das eben für die "besseren" Menschen in Deutschland. Ob schuldig oder nicht, dass entscheidet bei dieser Gesellschaftsgruppe kein Gericht mehr sondern wird durch Geldzahlung entschieden. Ob jemand schuldig ist oder nicht wird nicht mehr im Prozess entschieden, stattdessen wird die Schuldfrage wie auf einem Türkischem Basar preislich verhandelt.
Sollte sich Herr Ackermann freikaufen wäre er also unschuldig, damit nicht rechtskräftig verurteilt und kann somit bei einem Jahresgehalt von 11,9 Mio. Euro Chef der Deutschen Bank bleiben. Vielleicht gibt es ja dann noch 2 Mio. Euro "Kriminellenzuschlag" zusätzlich gezahlt?
Anders gesehen: ALG2-Empfänger bekommen ja kein Extra Weihnachtsgeld gezahlt, da diese Einmalzahlung ja schon in den "umfangreichen" monatlichen Leistungszahlungen schon drin ist. Es gibt sicher nicht wenige ALG2-Empfänger, die froh sind überhaupt ihre Rechnungen bezahlen zu können, geschweige dann für dessen Kinder ein Weihnachtsgeschenk zu kaufen. Was also tun? Zwei Möglichkeiten bieten sich auf. Zum einen kann er am 24. Dezember zu seinem Kind in die Augen schauen und sagen dass es kein Weihnachtsgeschnk gibt. Diese Situation und die Rekation des Kindes möchte ich persönlich nicht erleben. Zum anderen gibt es folgende Möglichkeit. Weihnachtsgeld gibt es ja nicht extra, also geht der der ALG2-Empfänger in ein Spielzeuggeschäft und klaut ein Geschenk und wird erwischt. Wie geht es für ihn weiter? Er kann sich aus Geldmangel nicht freikaufen, wird wegen Diebstahls verurteilt, dies steht dann auch im Führungszeugnis was er bei einem evtl. neuen Arbeitgeber vorlegen muss. Tolle Aussichten. Was für eine Gerechtigkeit in Deutschland!