Donnerstag, 18. Januar 2007

Wird auch das VW Bestechungs-Verfahren abgekauft?

Peter Hartz hat vor Gericht zugegeben, er sei «Initiator» von Missbrauch gewesen. Im Prozess zur VW-Affäre drohen ihm allerdings lediglich eine Geldbuße und eine Strafe auf Bewährung. Der ehemalige VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz hat im ersten Prozess der VW-Affäre am Mittwoch ein Geständnis abgelegt. Über seinen Anwalt Egon Müller ließ er vor dem Landgericht Braunschweig aussagen, er sei «Initiator» von Missbrauch gewesen.

Er habe den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert begünstigt und angeordnet, ihn aufgrund seiner wichtigen Rolle «großzügig» zu behandeln, ließ sich Hartz zitieren. Er bedaure sein Fehlverhalten und übernehme dafür die strafrechtliche Verantwortung.

Vorher hatte Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff die 44 Punkte umfassende Anklage verlesen. Darin wird dem 65 Jahre alten Hartz besonders schwere Untreue und Begünstigung eines Betriebsrates vorgeworfen.

Meinung:

Da wird es Herrn Hartz doch nicht wie Herrn Ackermann ergehen? Etwas Reue zeigen, dann kommt er mit Bewährung und einer Geldstrafe - welche manche Manager und Chefs vom Taschengeld bezahlen - davon. Vermutlich werden alle anderen - außer Hartz selbst - schuld sein. Aber, warten wir das Urteil ab - soweit das Verfahren nicht auch vorher eingestellt wird.