Donnerstag, 8. Februar 2007

16-jährige Schulschwänzerin muss zwei Wochen ins Gefängnis

Eine 16-jährige Schulschwänzerin aus Görlitz muss im Sommer für zwei Wochen ins Gefängnis, weil sie fast einen Monat lang unentschuldigt dem Unterricht fernblieb. Zu dieser Jugendarreststrafe wurde sie vom Amtsgericht Görlitz schon im Dezember verurteilt, sagte der zuständige Richter Andreas Pech. Die Schülerin habe mehrere Möglichkeiten ausgeschlagen, um die Strafe abzuwenden, begründete Pech das Strafmaß.

Zunächst hatte das von der Schule eingeschaltete Ordnungsamt in Görlitz drei Bußgelder gegen die Familie verhängt. Die Schülerin habe sich daraufhin zwar bereit erklärt, anstelle der Geldstrafe insgesamt 37 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten, die dafür vorgesehenen Fristen jedoch verstreichen lassen. Daraufhin habe das Ordnungsamt im November 2006 einen "Ungehorsamsarrest" beantragt.

Ein Peter Hartz oder Joseph Ackermann haben es da besser. Sie müssen nicht in den Knast, aber ein paar Millionen an Schaden verursachen ist ja scheinbar auch nicht so schlimm wie einen Monat in der Schule fehlen. Schule schwänzen und dazu noch die fehlende Einsicht und fehlende Besserung ist nicht schön. Aber dafür in den Knast zu gehen wo andere nur Bewährung bekommen oder das Verfahren durch Zahlung einer Geldstrafe eingestellt wird - das ist unfair! Es erweckt den Eindruck, dass die Justiz mit zweierlei Maß misst und der Mensch vor dem Gesetz doch nicht so gleich ist wie es im Artikel 3 Grundgesetz steht!