Zur Förderung von Steuerehrlichkeit ist es Finanzämtern und anderen Behörden seit April 2005 erlaubt, Konten von Bürgern zu ermitteln. Im Kampf gegen Terrorfinanzierung und Geldwäsche werden Konten schon länger abgefragt. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozialämter und Bafög-Stellen Zugriff auf Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen. Eine Abfrage erfolgt erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben in der Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse. Stellt sich heraus, dass Konten nicht angegeben wurden, wird derjenige um Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Betrugsverdacht, kann von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldtransfers verlangt werden.
Die gestiegene Zahl der Zugriffe ist aus Sicht des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV) "Besorgnis erregend". Sicher darf es nicht sein das "einfach so" Konten und persönliche Daten abgefragt werden. Wenn Personen jedoch kriminelle Energie entwickeln und den Staat betrügen wollen sieht die Sache anders aus. Es darf nicht sein, dass Personen den Staat betrügen und somit letztendlich auch das Gelder der ehrlichen Steuerzahler einheimsen. Der Einsatz der Abfragen sollte nur bei begründetem Betrugsverdacht möglich sein. Persönliche Daten sind zu schützen, Betrug muss aber auch mit geeigneten Mitteln unterbunden werden.