Der Staat möchte also etwas tun was Bürgern durch § 202 a Strafgesetzbuch verboten ist und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Im Strafgesetzbuch heißt es "§ 202a Ausspähen von Daten - (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden." Und für den neuen Antrag von Schäuble wird vermutlich der Terrorismus als Grund für die Notwendigkeit der Ausspähung von Daten vorgeschoben.
Eine verdeckte Online-Durchsuchung von Dateien ist nur unter strengen Auflagen, welche die Notwendigkeit der Ausspähung rechtfertigen, denkbar. Das sammeln von Daten ohne triftige Gründe ist bedenklich. Das Beispiel des Mautsystems zeigt, dass die gesammelten Daten nicht nur zur Abrechnung dienen soll, sondern auch um Aufklärung von Straftaten. Auch wenn dies in "guter Absicht" geschehen soll - die Verwendung der Daten ist damit schon eine andere als ursprünglich gedacht. Eine Ähnliche Gefahr besteht auch für die von Schäuble geforderte Ausspähung. Vielleicht wird in naher Zukunft damit auch routinemäßig festgestellt ob jemand einen Online-Zugang hat oder noch und somit GEZ-Gebührenschuldner ist oder nicht.
Und "schlaue Terroristen" werden wahrscheinlich keinen Online-Rechner benutzen um darauf Anschlagspläne zu entwickeln. Diese werden dann sicher Offline hergestellt und nach Vollendung in verschlüsselter Form an die "Schläfer" verschickt. Somit hätte die Möglichkeit der Ausspähung von Daten das Ziel nicht erreicht.