Sonntag, 21. Januar 2007

Hungerndem ALG2-Empfänger sollen weitere Leistungen gestrichen werden

Der ALG2-Empfänger ist weiterhin im Hungerstreik. Grund dafür war und ist, dass von der ARGE nicht die tatsächlichen Heizkosten erstattet wurden. Rüdiger S. aus Wieda konnte es sich finanziell nur noch leisten in seinem 6 m² großem Badezimmer zu wohnen, weil die von der ARGE gezahlten Heizkosten nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen. Nun setzt die ARGE sogar noch eins drauf. Sie möchte die Heizkosten weiter reduzieren, da Rüdiger S. ja nur im Bad gelebt und geheizt hat und somit weniger tatsächliche Kosten angefallen sind. Rechtlich vielleicht korrekt - menschlich jedoch eine Tragödie! Warum verlangt die ARGE nicht auch noch, dass Herr S. sich mit Decken warm hält, dann fallen gar keine Heizkosten mehr an. Hat das alles noch mit Menschenwürde zu tun? Zu diesem Fall war heute folgendes in der Presse zu lesen:

Entgegen gestrigen Ankündigungen, dass Rüdiger S. aus Wieda seinen Hungerstreik beendet habe, kündigte dieser heute an, dass er keineswegs den Hungerstreik beendet. In den gestrigen Verhandlungen im Landkreis Osterode, unter Anwesenheit des Vermittlers Prof. Peter Grottian, wollte der erste Kreisrat, Gero Geißlreiter, sogar die Heizkosten von bisher erstatteten 79 EUR auf 28 EUR reduzieren. Da Rüdiger S. die kälteren Monate in seinem kleinen Badezimmer verbrachte und dadurch einen geringeren tatsächlichen Bedarf habe, sei dies juristisch machbar. Als Nachweis des geringeren Bedarfes verwendet Geißlreiter die Abrechnung des Energielieferanten für das Jahr 2006 - welches Rüdiger S. notgedrungen zur Abwendung von Verschuldung in seinem Badezimmer verbracht hatte. Außerdem würden sich Rückforderungen für den Kreis ergeben, da Rüdiger S. durch sein Leben im Badezimmer sogar weniger als die knappe pauschalierte Heizkostenerstattung verbraucht habe.

Bei den gestrigen Verhandlungen hatte Rüdiger S. zunächst einer Aussetzung des Hungerstreiks zugestimmt, obwohl es keine Klärung über die Kosten der Unterkunft gab. Die Verwaltung wies darauf hin, dass sie eine gerichtliche Entscheidung abwarten werde. Diese steht allerdings schon länger als ein Jahr aus und kann sich über viele weitere Monate hinziehen. Die Verwaltung handelt entgegen der Rechtsprechung vieler Sozialgerichte und auch der Entscheidung des Bundessozialgerichtes, wonach bei selbst genutztem Eigentum die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu übernehmen sind.