Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den ehemaligen VW-Personalvorstand am Donnerstag nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 576 000 Euro. Hartz habe Volkert über etwa zehn Jahre hinweg insgesamt fast zwei Millionen Euro an Sonderboni gezahlt, ohne dass der Betriebsratschef eine Gegenleistung erbracht hätte, sagte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer. "Der Angeklagte hat eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollen gehandelt." Eine Absprache mit seinen Vorstandskollegen über die Anweisung der Zahlungen habe es nicht gegeben. Deren Zweck sei es gewesen, das allgemeine Wohlwollen des mächtigsten Betriebsratsmitgliedes zu sichern. Es sei nachvollziehbar, dass Hartz die Erwartung gehabt habe, dies werde sich positiv für VW auswirken. Der Vorwurf der Untreue falle dadurch aber keineswegs weg, betonte Dreyer. Die Sonderboni für Volkert seien ein besonders schwerer Fall von Untreue. "Es ist ein hoher Schaden für das Unternehmen entstanden."
Ein hoher Schaden für das Unternehmen ist also entstanden. Nicht so schlimm - werden eben ein paar Leute mehr bei VW eingespart. So könnte die Folge aussehen. Fazit des Prozesses: Herr Hartz muss nicht ins Gefängnis und muss 576.000 Euro Strafe zahlen. Statt zwei Jahre Bewährung hätte er auch einmal in den "Genuss" von "Hartz IV" kommen können. Zwei Jahre ohne Reichtum - nur von Hartz IV leben. Das wäre für den Namensgeber der gleichnamigen Reform vermutlich eine Strafe. Für Arbeitslose leider Alltag. Die Geldstrafe kann Hartz als ehemaliger Personalvorstand und Mitglied des Vorstand der Volkswagen AG vielleicht sogar aus seiner Portokasse zahlen.
Ein Trost bleibt jedoch. Hartz bekam wenigstens einen Prozess mit Urteil und Schuldspruch - im Gegenteil zu Ackermanns Prozess, welcher gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt wurde und Ackermann somit nicht verurteilt wurde und nicht vorbestraft ist.