Mittwoch, 29. November 2006

Freispruch im Sonderangebot

Bei Reuters war heute zu lesen: Gegen eine Zahlung von 5,8 Millionen Euro hat das Düsseldorfer Landgericht den spektakulärsten deutschen Wirtschaftsprozess um die umstrittenen Prämien bei der Übernahme von Mannesmann eingestellt. Die sechs Angeklagten, darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, sind damit nicht vorbestraft. Der 58-Jährige kann das größte deutsche Geldhaus nun ohne juristische Belastung führen. ... Ackermann übernimmt mit 3,2 Millionen Euro den Löwenanteil der Zahlungen, die an Wohltätigkeitsorganisationen und in die Staatskasse fließen sollen. ... Ackermann wäre bei einem Schuldspruch nicht an der Spitze der Deutschen Bank zu halten gewesen. ... Auch der Aufsichtsrat des Instituts begrüßte das Ende des Prozesses. "Wir freuen uns, dass Herr Dr. Ackermann mit voller Kraft den erfolgreichen Kurs der Deutschen Bank weiterführen wird", erklärte Aufsichtsratschef Clemens Börsig. ...Im Kern ging es um die knapp 60 Millionen Euro Prämien und Abfindungen, die Anfang 2000 bei der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone an amtierende und frühere Manager geflossen waren. Mit einem Volumen von 180 Milliarden Euro gilt die Transaktion nach wie vor als die größte der Wirtschaftsgeschichte. ...GERICHT: "KEIN ÖFFENTLICHES INTERESSE" ... Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Matthias Berninger, sagte, das Ende des Verfahrens untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Einstellung erscheine vielen Bürgern wie eine Kapitulation der Justiz vor dem "großen Geld".
Und Herr Berninger hat recht! Wer viel Geld und Macht hat scheint straffrei davon zu kommen. Ein ALG2-Empfänger genießt diesen Schutz vor Strafe leider nicht. Klaut dieser im Geschäft ein Spielzeug, da er nicht das Geld hat für sein Kind ein Weihnachtsgeschenk zu kaufen, wird er wegen Diebstahls verurteilt. Sollte dieser Mensch jedoch eine Geldzahlung anbieten wird dies möglicherweise als Bestechung gewertet und der "Täter" hat dann gleich das nächste Problem. Kommt man da nicht zu der Meinung dass man Straftaten begehen "kann" ohne dafür bestraft zu werden wenn man das nötige Kleingeld hat? Und der Aufsichtsrat der Deutschen Bank freut sich auch noch über Ackermann's Bereitschaft zur Zahlung. Läuft da nicht etwas verkehrt? Wenn Herr Ackermann unschuldig ist, warum zahlt er dann? Ist das nicht eine Art Geständnis? Aber in den Kreisen wäscht vielleicht eine Hand die andere, wer weiß was irgendwann einmal bei den Herren Aufsichtsräten an die Öffentlichkeit kommt. Vielleicht wird auch bei diesen Herren schon für einen Freispruch gespart, sollte es einmal zu einer solchen Situation kommen. Übrigens, die "Strafe" 3,2 Mio Euro von Herrn Ackermann zu zahlen ist relativ zu sehen. Diese Summe bedeuten für Herrn Ackermann ein 3,2-faches Monatsgehalt bei der Deutschen Bank. Eine Strafe woüber Herr Ackermann sicher nur müde lächelt. Denn wäre er verurteilt worden hätte er den Job bei der Deutschen Bank sicher nicht mehr ausüben können und müsste auf 11,9 Mio Euro Jahresgehalt verzichten. Eine wirklich "gerechte" und vor allem "hohe" Strafe. Bravo! Das hat das Düsseldorfer Landgericht ja gut durchdacht und vor allem gerecht entschieden. Ob der Richterspruch wirklich das Interesse der Öffentlichkeit und gerecht ist bleibt zu bezweifeln.

Sonntag, 26. November 2006

Schattenspender wurde entfernt

Beim spazieren sah ich heute, dass der große Baum am Obermühlenteich bis auf den Stamm gefällt wurde. Schade, er passte sehr gut ins Bild und spendete im Sommer kühlen Schatten wenn man auf den Bänken darunter saß.

Samstag, 25. November 2006

Ackermann kauft sich vor Gericht frei

Bei Reuters Deutschland war zu lesen: "Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die anderen fünf Angeklagten im Mannesmann-Prozess können das Verfahren voraussichtlich mit der Zahlung einer millionenschweren Geldauflage beenden. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Ackermann damit seinen Posten als Chef von Deutschlands größtem Geldhaus behalten, da er nicht rechtskräftig verurteilt wäre. Das Gericht will am kommenden Mittwoch entscheiden, ob es den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft folgt und das wohl spektakulärste Wirtschaftsverfahren in Deutschland gegen Geldauflage einstellt. Staatsanwalt Peter Lichtenberg sagte am Freitag vor dem Landgericht Düsseldorf, die Anklage sei zu einer Einstellung bereit, wenn die Beschuldigten insgesamt 5,8 Millionen Euro zahlten. Ackermann soll davon mit 3,2 Millionen Euro den Löwenanteil tragen. Ackermanns Anwälte hatten zuvor beantragt, das Verfahren "gegen geeignete Auflagen" einzustellen."
So läuft das eben für die "besseren" Menschen in Deutschland. Ob schuldig oder nicht, dass entscheidet bei dieser Gesellschaftsgruppe kein Gericht mehr sondern wird durch Geldzahlung entschieden. Ob jemand schuldig ist oder nicht wird nicht mehr im Prozess entschieden, stattdessen wird die Schuldfrage wie auf einem Türkischem Basar preislich verhandelt.
Sollte sich Herr Ackermann freikaufen wäre er also unschuldig, damit nicht rechtskräftig verurteilt und kann somit bei einem Jahresgehalt von 11,9 Mio. Euro Chef der Deutschen Bank bleiben. Vielleicht gibt es ja dann noch 2 Mio. Euro "Kriminellenzuschlag" zusätzlich gezahlt?
Anders gesehen: ALG2-Empfänger bekommen ja kein Extra Weihnachtsgeld gezahlt, da diese Einmalzahlung ja schon in den "umfangreichen" monatlichen Leistungszahlungen schon drin ist. Es gibt sicher nicht wenige ALG2-Empfänger, die froh sind überhaupt ihre Rechnungen bezahlen zu können, geschweige dann für dessen Kinder ein Weihnachtsgeschenk zu kaufen. Was also tun? Zwei Möglichkeiten bieten sich auf. Zum einen kann er am 24. Dezember zu seinem Kind in die Augen schauen und sagen dass es kein Weihnachtsgeschnk gibt. Diese Situation und die Rekation des Kindes möchte ich persönlich nicht erleben. Zum anderen gibt es folgende Möglichkeit. Weihnachtsgeld gibt es ja nicht extra, also geht der der ALG2-Empfänger in ein Spielzeuggeschäft und klaut ein Geschenk und wird erwischt. Wie geht es für ihn weiter? Er kann sich aus Geldmangel nicht freikaufen, wird wegen Diebstahls verurteilt, dies steht dann auch im Führungszeugnis was er bei einem evtl. neuen Arbeitgeber vorlegen muss. Tolle Aussichten. Was für eine Gerechtigkeit in Deutschland!

Freitag, 17. November 2006

Tolle Vorbildsfunktion bei Siemens

Die Siemens AG hat dieses Jahr eine Anpassung der Vorstandsgehälter um ca. 30 Prozent nach oben gemacht. Eine solche Anpassung sei laut Siemenssprecher üblich. Damit erhalten die Vorstände der Siemens AG im Durchschnitt ein Jahresgehalt von 3,2 Mio Euro. Welche Verantwortung einige Vorstände in Wirklichkeit tragen konnte man heute der Presse entnehmen.

Gestern war zu lesen, dass die Münchner Staatsanwaltschaft einen früheren Vorstand der Sparte Siemens Com sowie vier weitere aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens verhaftete. Die Mitarbeiter stehen unter dem Verdacht, Jahre lang Firmengelder in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro abgezweigt zu haben, um damit möglicherweise Schmiergeldtöpfe für Auslandsgeschäfte zu füllen. Die Beschuldigten stünden unter Verdacht, seit 2002 über Tarnfirmen und Auslandskonten in der Schweiz und Liechtenstein Gelder in Höhe von rund 20 Millionen Euro abgezweigt zu haben.

Eine wahrlich heldenhaft ausgeführte Vorbildfunktion welche die Herren dort ausüben. Warum steigt die Krimkinalität in Deutschland an? Weil die Menschen es nicht anders sehen. Manche lernen fleißig und arbeiten hart um eine verantwortungsvolle Führungsposition in der Wirtschaft zu erreichen. Nun wieder die Schlagzeile, dass es dort oben kriminell zugehen soll. Wird das nun langsam zur Gewohnheit? Wenn das so weiter geht, wird in einigen Jahren vielleicht das Unterrichtsfach "Wirtschaftskriminalität" in die Berufsschulen eingeführt. Und um als Vorstand in die engere Auswahl zu kommen, sollte man dann in diesem Fach gute Leistungen auf dem Zeugnis stehen haben. Soll das die Zukunft sein? Nein, sicher nicht!

Vielleicht müssen die gestern festgenommenen Personen, wenn das Urteil mit einem Schuldspruch fallen sollte, bei Siemens Ihren Hut nehmen. Aber für die kommenden "schweren" Zeiten gibt es vielleicht noch ein paar Millionen als Abfindung auf den Weg. Wir werden sehen, wie verantwortungsvoll nun Siemens Aufsichtsräte mit dieser Situation umgehen.

Donnerstag, 16. November 2006

Der erste Eindruck zählt

Auf der Muldenbrücke hängen seit einiger Zeit einige Plakate, denen man die Herbstwitterung ansieht. Ganz zu schweigen, dass diese Plakate nicht mehr aktuell sind ist es sicher kein schönes Bild für Besucher und Einwohner der Stadt. Und wie so oft zählt der erste Eindruck. Nicht schön dass man 150 Meter hinter dem Ortseingang als ersten Eindruck alte gewölbte Plakate als ersten Eindruck der Kurstadt sieht.

Samstag, 11. November 2006

Das GEZocke geht weiter

Ab 2007 erhebt die GEZ monatlich 5,52 Euro für internetfähige Computer und Handys. Es ist ein schwacher Trost, dass diejenigen welche schon monatlich GEZ zahlen von dieser Gebühr "befreit" sind. Ist die Gebührenpflicht wirklich gerecht? Ich finde nein, denn ich zahle genau wie alle anderen pro Monat 17,03 Euro Gebühren. Ich kann weniger Sender sehen als Personen welche digital fernsehen, aber ich zahle die gleich hohen Gebühren. Sender wie ZDF-Theaterkanal oder EinsPlus kann ich tatsächlich gar nicht empfangen, da dies nur digital möglich ist, ich jedoch eine analoge Sat-Anlage nutze. Zahle ich da nicht Geld für eine nicht erbrachte Leistung? Wenn ich beim Fleischer 1 kg Wurst für 8 Euro kaufe und für meine 8 Euro jedoch nur 700 g Fleisch übergeben werden nennt man das Betrug. Bei der GEZ scheint das jedoch legal und üblich zu sein. Mal schauen, ich werde bei der GEZ einmal eine Gebührenermäßigung beantragen, da ich für meine 17,03 Euro ja nicht die Möglichkeit zum Empfang habe, jedoch diese Sender auch mitfinanziere. Da bin ich ja auf die Antwort gespannt. Wird mein Antrag abgelehnt, werde ich der GEZ einmal vorschlagen, dass Sie ja nun auch monatlich 5 Euro zahlen dürfen, da ja die Möglichkeit besteht, dass die Mitarbeiter der GEZ meine Internetseite anschauen könnten.

Freitag, 10. November 2006

Tauschbörsen wieder straflos nutzbar?

Heise.de schrieb dieser Tage: "Das Amtsgericht Darmstadt hat die Praxis der Speicherung von IP-Adressen bei T-Online für rechtswidrig erklärt. Dass T-Online die Verbindungsdaten von Kunden, denen bei der Einwahl ins Internet über den Provider eine dynamische IP-Adresse zugewiesen wird, bis 80 Tage nach Rechnungsstellung speichert, widerspreche geltenden Datenschutzbestimmungen, entschied das Gericht. Der Kläger hatte darauf verwiesen, dass die Speicherung der IP-Adresse für Abrechnungszwecke und den technischen Betrieb nicht erforderlich sei; auch andere Anbieter kämen ohne die Speicherung aus. Eine Vorratsdatenspeicherung unabhängig vom Einzelfall sei aber illegal. Dies sah der Richter am Amtsgericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung genauso."

Kurz gefasst sagt dass Urteil also aus, dass die Speicherung der IP-Adressen bei Flatrates (ohne Zeit- und Volumenbegrenzung) rechtswidrig ist. Heißt das im Umkehrschluss nun, dass man illegale Tauschbörse besuchen und benutzen könnte ohne dass man dafür strafrechtlich verfolgt werden kann? Wenn die IP-Adressen nicht gespeichert werden dürfen gibt es schließlich auch keine IP-Adressen, welche an die Staatsanwaltschaft genannt werden können. Das heißt, wer sich hinter der IP-Adresse versteckt kann nicht ermittelt werden, weil die IP-Adresse nicht einer Person zugeordnet werden kann. Wäre dieses Urteil dann nicht ein Schlag ins Gesicht für die Film- und Musikindustrie?
Nein, denn es gibt wieder eine Ausnahme. Heise schreibt weiter: "Abgewiesen wurde das Begehren des Klägers, auch Zeiten und Datenmengen für seine Internetverbindung nicht mehr zu speichern. Zwar seien diese Daten für die Abrechnung einer Flatrate nicht direkt notwendig, könnten aber für eventuelle Rechtsstreitigkeiten über eine Rechnung für den Internet-Zugang wichtig werden. Insofern sei die Speicherung von den Regelungen, Nutzerdaten für Abrechnungszwecke zu speichern, gedeckt."
Fazit: Grundsätzlich ist eine Vorratsspeicherung von IP-Adressen bei einer Flatrate illegal, jedoch durch die Einzelfallregelung in § 6 Abs. 8 TDDSG auch wieder legal. Deutsche Rechtsprechung eben.

Samstag, 4. November 2006

Halloween

Gestern waren wir bei der Halloween-Party in Tim's Kindergarten. Nach einem Fackelumzug gab es ein Lagerfeuer sowie warme Getränke und Würstchen. Die Erzieherinnen haben sich viel Mühe gegeben alles herzurichten. Die Feuerwehr fütterte das Lagerfeuer ab und zu mit etwas Benzin, worauf es eine Stichflamme gab und alle Kinder lachten.

Donnerstag, 2. November 2006

Steuersenkung für Konzerne

NTV schrieb heute: "Konzerne und Unternehmen in Deutschland müssen von 2008 an deutlich weniger an den Fiskus zahlen als bisher. Die Steuerlast für die Konzerne soll nach ihren Worten auf unter 30 Prozent sinken. Für mittelständische Unternehmer gelte der niedrige Satz, wenn sie ihre Gewinne investieren oder in den Betrieb stecken."

Steuersenkung ist für Betriebe sicher grundsätzlich gut. Jedoch ist es interessant ob diese Ermäßigung auch sinnvoll von den Betrieben genutzt wird. Es wird sich zeigen, ob die gesparten Steuern wirklich dem Arbeiter und der Wirtschaft spürbar helfen und gescheit in die Betriebe und deren Zukunft investiert werden, oder ob mit den gesparten Steuern nur Anpassungen der Vorstandsgehälter durchgeführt werden.